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Motorrad?

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Kommt auch das viele immer auf ihre Vorfahrt pochen....und die anderen Ärsche nicht lesen können

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Und mit 20 und einer Vollbremsung Haus dich noch aufs maul? Glückwunsch, dass muss man auch erst mal können.........Wenn ich da schon weiss das es deppen gibt nutz ich vielleicht nicht gerade die Mitte der Fahrbahn.....seis drum Hauptsache dir ist nix passiert......um den Karrn tut mir jetzt ehrlich gesagt nicht so sehr leid......

Grundsätzlich ist es keine gute Idee in einem Kreisverkehr auf den Vorrang zu verzichten.

OK, vielleicht waren es auch 30. Ich weiß schon, dass es ALLE besser können. Kein Problem damit, aber was willst machen, wenn einer anhält, dich kommen sieht und dann unvermittelt 3 Meter vor dir reinsticht. Selbst bei 20 Km/h beträgt der Anhalteweg 10 Meter, wenn du gefasst bist dennoch ca. 8 Meter. Das geht sich auch für Moto-GP Weltmeister wie Du es bist, nicht ohne "Notausgang" aus.

Sei´s drum - um die Kiste ist mir auch nicht leid. Da gehts ja um keinen Wert. Muss nur laufen die Kraxn. Das tut sie auch noch.
Ja. Nix passiert und gut so. Abgehakt.
 
Sucht jemand eine Honda Shadow 125 ?

Falls ja kannst du dich bei mir melden, kann am 18 Jahren mit Ausweis A1 oder mit Autoprüfung gefahren werden.
 
Ja in der Schweiz darf man das Motorad mit <= 11 KW mit der Kategorie B fahren.

Ist auch in Österreich so.

Krafträder der Klasse A1 (Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung) dürfen mit dem Autoführerschein (B) gelenkt werden, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet, nachweist, eine praktische Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern absolviert zu haben und
- der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist (nationale Bestimmung).
 
In Deutschland aber nicht......außer man ist so alt wie Hans.......der b Führerschein oder bekannt als Auto....mit dem darf man es nur, wenn man ihn vor dem 1.4.80 bekommen hat....sprich das Erstelldatum im Führerschein ist wichtig....hat so ein Typ zB mal einen Führerschein entzogen bekommen und den ohne pfrüfung wieder bekommen geht das schon nicht mehr, weil sie dir da nämlich ein neues Erstelldatum , im Gegensatz zu einem Fahrverbot, in den Führerschein reinklatschen.

ausserdem würd mich interessieren wie sich die Behörde verhält ein nicht eu Fahrzeug Brief in ein eu umzuwandeln.....

oft hackts da an den abgaswerten.....kann mir aber vorstellen, dass es mit der Schweiz ein sonderabkommen haben.....
 
Eigentlich sind Profis solche Faxen verboten ... aber der Sturz in der letzten Kurve um Platz 1 fahrend in Le Mans war übel, glaube der hat geweint. Er müsste inzwischen der älteste MotoGP-Fahrer sein?
Ja müsste er.....aber ich versteh echt nicht wieso er Cross fahren muss.....kann er doch gleich in Ring steigen und boxen....in der letzten Kurve geweint? Ich hätte mich gleich vor Ort erschossen.
 
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