OGH: Kanzleramt hatte kein Recht, der WKStA Daten zu verweigern
Nach jahrelangem Streit hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Kanzleramt kein Recht hatte, sich gegen die Sicherstellung von Mails und anderen Daten zu wehren
Der Kampf hat lang gedauert, und seine Folgen beschäftigen Gerichte noch heute: Im August 2022 hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Sicherstellungsanordnung an das Kanzleramt übermittelt. Ihr Begehr: Zugriff auf E-Mails und andere digitale Daten von Beschäftigten etwa aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Mit diesen Daten will die Behörde in der Causa Inseratenvergabe vorankommen.
Sie wirft dem damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem Team vor, mit Boulevardmedien gedealt zu haben, etwa im Sinne von Inseraten gegen positive Berichterstattung. Sie bestreiten das, es gilt die Unschuldsvermutung.
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Nach jahrelangem Streit hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Kanzleramt kein Recht hatte, sich gegen die Sicherstellung von Mails und anderen Daten zu wehren
Der Kampf hat lang gedauert, und seine Folgen beschäftigen Gerichte noch heute: Im August 2022 hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Sicherstellungsanordnung an das Kanzleramt übermittelt. Ihr Begehr: Zugriff auf E-Mails und andere digitale Daten von Beschäftigten etwa aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Mit diesen Daten will die Behörde in der Causa Inseratenvergabe vorankommen.
Sie wirft dem damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem Team vor, mit Boulevardmedien gedealt zu haben, etwa im Sinne von Inseraten gegen positive Berichterstattung. Sie bestreiten das, es gilt die Unschuldsvermutung.
OGH: Kanzleramt hatte kein Recht, der WKStA Daten zu verweigern
Nach jahrelangem Streit hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Kanzleramt kein Recht hatte, sich gegen die Sicherstellung von Mails und anderen Daten zu wehren