Drei Jahre Haft für Hitlergruß in Nachtlokal
Am Landesgericht Innsbruck ist ein 21-jähriger Tiroler am Dienstag wegen NS-Wiederbetätigung nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte in einem Innsbrucker Nachtlokal mehrmals den Hitlergruß gezeigt, hieß es in der Anklage.
Der Mann musste sich am Dienstag zum wiederholten Mal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz verantworten. Er war früher schon durch problematischen Alkoholkonsum aufgefallen. In der Verhandlung gab er keine Antwort auf die Frage, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennt.
Bei einer Firmenweihnachtsfeier im Dezember habe er außerordentlich viel Bier und immer wieder auch Schnaps getrunken. An die von anderen als verstörend empfundenen Szenen in dem Innsbrucker Nachtlokal könne er sich deshalb beim besten Willen nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte.
Rechtsextremes Erscheinungsbild
Zwei Zeugen gaben in ihrer Aussage an, dass damals einigen im Lokal schon die Kleidung aufgefallen sei. Er habe schwarze Stiefel mit weißen Schnürbändern getragen. Das Erscheinungsbild sei durch eine aufgestülpte Jeanshose betont worden. Auch laut Fotoaufnahmen war der 21-Jährige so angezogen. Das Outfit würden viele der rechtsextremen Szene zuordnen, hieß es in dem Verfahren.
tirol.orf.at
Am Landesgericht Innsbruck ist ein 21-jähriger Tiroler am Dienstag wegen NS-Wiederbetätigung nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte in einem Innsbrucker Nachtlokal mehrmals den Hitlergruß gezeigt, hieß es in der Anklage.
Der Mann musste sich am Dienstag zum wiederholten Mal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz verantworten. Er war früher schon durch problematischen Alkoholkonsum aufgefallen. In der Verhandlung gab er keine Antwort auf die Frage, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennt.
Bei einer Firmenweihnachtsfeier im Dezember habe er außerordentlich viel Bier und immer wieder auch Schnaps getrunken. An die von anderen als verstörend empfundenen Szenen in dem Innsbrucker Nachtlokal könne er sich deshalb beim besten Willen nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte.
Rechtsextremes Erscheinungsbild
Zwei Zeugen gaben in ihrer Aussage an, dass damals einigen im Lokal schon die Kleidung aufgefallen sei. Er habe schwarze Stiefel mit weißen Schnürbändern getragen. Das Erscheinungsbild sei durch eine aufgestülpte Jeanshose betont worden. Auch laut Fotoaufnahmen war der 21-Jährige so angezogen. Das Outfit würden viele der rechtsextremen Szene zuordnen, hieß es in dem Verfahren.
Drei Jahre Haft für Hitlergruß in Nachtlokal
Am Landesgericht Innsbruck ist ein 21-jähriger Tiroler am Dienstag wegen NS-Wiederbetätigung nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte in einem Innsbrucker Nachtlokal mehrmals den Hitlergruß gezeigt, hieß es in der Anklage.
