Die Annahme eines Familiennamens hatte bis zum 2. Juli 1936[1] zu erfolgen. War dies nicht der Fall, so wurde der Name vom Vali, Kaymakam oder von diesen dazu berechtigten Personen vergeben.[2] Dabei standen etwa Aşiret-, ausländische, anstößige oder lächerliche Namen nicht zur Auswahl. Ferner durften nach dem Gesetz Nr. 2590[3] keine Anreden und Titel wie „Efendi“, „Bey“ oder „Pascha“ geführt werden.
Dem Staatsgründer Mustafa Kemal Pascha verlieh die Große Nationalversammlung auf Vorschlag des Sprachwissenschaftlers Agop Dilâçar den Namen „Atatürk“ („Vater der Türken“),[4] welcher durch das Gesetz Nr. 2622 geschützt ist.[5][6]
Gegen die Namensänderungen ging ab 2012 der Bundesverband der Aramäer in der BRD vor, wodurch viele Aramäer in Deutschland ihre seit 1934 bestehenden türkischen Namen zugunsten von aramäischen Namen wieder umänderten.
---> Was wurde also getan wenn der Regierung dein Nachname nicht gepasst hat?