Aktuelles
  • Happy Birthday Balkanforum
    20 Jahre BalkanForum. Herzlichen Dank an ALLE die dieses Jubiläum ermöglicht haben
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Nachrichten Russland

Russland macht es Deutschland macht es dein land macht es auch. Jedes Land kontroliert oder spioniert. Aber die USA haben es gewaltig übertrieben.
Nein, D macht es nicht ... es hat kein Meldegesetz eingeführtmit Vorratsdatenhaltung für Blogger, auch gibt es keine Besondere Schonung im web von Personen bezügl. Verleumdung usw. Allerdings stimmt es, dass wir nicht genau wissen wer was spioniert, außer bei den USA, die spionieren überall.
 
Nein, D macht es nicht ... es hat kein Meldegesetz eingeführtmit Vorratsdatenhaltung für Blogger, auch gibt es keine Besondere Schonung im web von Personen bezügl. Verleumdung usw. Allerdings stimmt es, dass wir nicht genau wissen wer was spioniert, außer bei den USA, die spionieren überall.

Das hat aber wenig damit zu tun das man es nicht gern auch machen würde.
Sondern nicht machen darf.

z.b gab es mal das gesetz zur Voratsdatenspeicherung.

Verabschiedung des Gesetzes 2007

Am 9. November 2007 haben die Abgeordneten des deutschen Bundestages in namentlicher Abstimmung mit 366 Ja-Stimmen, diese stammten ausschließlich von Mitgliedern der Parteien CDU/CSU und SPD,[SUP][40][/SUP] das Gesetz beschlossen. Am 30. November 2007 stimmte der Bundesrat der Vorratsdatenspeicherung zu.[SUP][41][/SUP] Am 26. Dezember 2007 unterzeichnete Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Gesetz zur Telefonüberwachung. Am 31. Dezember 2007 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt.[SUP][42][/SUP]
Die SPD-Bundestagsabgeordneten Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt haben am 9. November 2007 nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Erklärung abgegeben, wieso sie für den Gesetzesentwurf gestimmt haben:
„Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen. Erstens. Grundsätzlich stimmen wir mit dem Ansatz der Bundesregierung und der Mehrheit unserer Fraktion dahingehend überein, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten benötigt. […] Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“
– Deutscher Bundestag[SUP][43][/SUP]

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion stimmt dieser Rechtfertigung jedoch nicht zu:
„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“
Dieter Wiefelspütz[SUP][44]

[/SUP]Inhalt des Gesetzes

Nach dem Gesetz mussten die folgenden Daten sechs und durften maximal sieben Monate lang auf Vorrat gespeichert werden:

  1. Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern
    1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
    2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
    3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
    4. im Fall mobiler Telefondienste ferner:
      1. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
      2. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
      3. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
      4. im Fall im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
    5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
  2. Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
  3. Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
    1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
    2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
    3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
    4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
  4. Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
    1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
    2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
    3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
  5. Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.
  6. Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergeben.
Unter anderem die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die Speicherpflicht nur „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“ umfasse (siehe auch § 3 Nr. 24 TKG).[SUP][45][/SUP] Dienste, die nicht von ihren Nutzern oder von Werbekunden finanziert würden, fielen nicht unter die Speicherpflicht.[SUP][46][/SUP] Die schwarz-rote Bundesregierung hat eine andere Ansicht vertreten.[SUP][47][/SUP] Alle Anbieter konnten seit dem 1. Januar 2009 wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn sie der Speicherpflicht nicht nachkamen.[SUP][48][/SUP]
Wer Verkehrsdaten auf Vorrat speicherte, ohne dazu verpflichtet zu sein, handelte ordnungswidrig und konnte von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro belegt werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG).
Genutzt und übermittelt werden durften auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur

  1. zur Verfolgung von Straftaten,
  2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
  3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen
  4. zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikations- und Internetnutzern nach § 113 TKG.
Die Datennutzung durfte aufgrund einstweiliger Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts jedoch nur unter engeren Voraussetzungen erfolgen als im Gesetz vorgesehen.
Auf dem Gebiet der Strafverfolgung war der Zugriff auf Verkehrsdaten zur Verfolgung „erheblicher“ oder „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ zulässig (§ 100g StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen. 2008 gab es in Deutschland 8316 Ermittlungsverfahren, in denen Verkehrsdaten nach § 100g StPO erhoben wurden. Angeordnet wurden insgesamt 13904 Erhebungen.[SUP][49][/SUP] Darin nicht enthalten sind Erhebungen der Polizei zu präventiven Zwecken, und die nicht von der Justiz kontrollierten Erhebungen der Nachrichtendienste.
Private Rechteinhaber hatten keinen direkten Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Daten. Sie konnten aber Strafanzeige erstatten und dann die Ermittlungsakten einsehen.

Verfassungsbeschwerden 2007 bis 2010

Am 31. Dezember 2007 wurde eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung (§ 113a, § 113b TKG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht (Az. 1 BvR 256/08). In Verbindung mit der über 150-seitigen Beschwerdeschrift[SUP][50][/SUP] wurde auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.


Vorratsdatenspeicherung ? Wikipedia


Zu sagen bei uns gibt es das nicht. Stimmt vielleicht. Das heist aber nicht das es mal das nicht gab. Sondern erst im nachhinein und durch klagen wieder abgeschaft wurde.
Dies ist ein prozes den man in Russland erst noch gehen muss.


Auch wolte man das umstrittene ACTA gesetzt einführen aber erst durch Demonstrationen wurde das nicht gemacht.

Auch gibt es in Deutschland so schöne Gesetze die z.b selbst hier wirken. Der Inhaber einer seite ist für den inhalt verantwortlich.
 
Natürlich würden auch deutsche Regierungen gerne Dieses und Jenes wissen und speichern, deswegen blockieren sie Snowden und regen sich kaum über die NSA-Exzesse auf weil sie Teil dessen sind und von denen sicher auch profitiert haben, ich denke jede Regierung möchte sowas. Es gehört aber zum demokratischen Prozess solche dreisten Eingriffe auf legale Weise zu "bekämpfen" ohne um Leib und Leben fürchten zu müssen. Und da hat Russland Defizite.
 
Mindestens vier Polizisten sind am Sonntag während des Stadtfestes in Grosny, Hauptstadt der russischen Kaukasus-Republik, getötet worden. Ein Terrorist sprengte sich vor einer Konzerthalle in die Luft, als ihn die Polizei vor dem Eingang stoppte.

http://de.ria.ru/politics/20141005/269719134.html
 
Mindestens vier Polizisten sind am Sonntag während des Stadtfestes in Grosny, Hauptstadt der russischen Kaukasus-Republik, getötet worden. Ein Terrorist sprengte sich vor einer Konzerthalle in die Luft, als ihn die Polizei vor dem Eingang stoppte.

http://de.ria.ru/politics/20141005/269719134.html

Fängt es dort auch an? :facepalm:
 
Cyberkriminalität: Russland sagt Hackern den Kampf an

6. Oktober 2014 Galija Ibragimowa, RBTH
Russland will entschlossener gegen Cyberkriminalität vorgehen. Informationssicherheit bekommt in der russischen Politik einen deutlich größeren Stellenwert. Dazu wird ein Zentrum zur Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen entstehen. Internet-Experten fordern mehr Sicherheit fürs Netz.

Nach Angaben des Unternehmens Symantec betrug der Gesamtschaden durch Cyberangriffe in Russland im Jahr 2013 über 1,1 Milliarden Euro. Foto: Alamy/Legion MediaAm 1. Oktober erklärte der russische Präsident Wladimir Putin, dass in der letzten Zeit ein drastischer Anstieg von Cyberkriminalität zu beobachten sei. Putin forderte mehr Informationssicherheit für und in Russland. In Russland soll nun ein Zentrum zur Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen entstehen. Der Sicherheitsrat des Landes erarbeitet Richtlinien zur Informationssicherheit.
Nach Angaben des Unternehmens Symantec betrug der Gesamtschaden durch Cyberangriffe in Russland im Jahr 2013 über 1,1 Milliarden Euro. Im Bereich Computerkriminalität belegt das Land weltweit den ersten Platz vor China. Im August hatten Hacker sogar den Twitter-Account des russischen Ministerpräsidenten Dmitri Medwedjew geknackt und in seinem Namen seinen Rücktritt erklärt, da Medwedjew nun angeblich als freier Fotograf arbeiten wolle. Die Hacker, die sich „Anonyme Internationale" nannten, nutzten angeblich das iPhone des russischen Ministerpräsidenten für ihre Attacke.
Das FBI vermutet russische Hacker hinter einem Angriff auf das Computernetz verschiedener US-amerikanischer Banken, darunter JP Morgan Chase, im August. Die Hacker verschafften sich Zugang zu einer großen Zahl von Kundendaten.

Noch sind die Hacker einen Schritt voraus
Von RBTH befragte Experten halten die geplanten Maßnahmen der russischen Regierung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität nicht für ausreichend. Das Problem sei komplexer. Ilja Satschkow, Gründer und Generaldirektor des russischen Unternehmens Group-IB, das sich mit der Verhinderung und Aufklärung von Computerkriminalität beschäftigt, glaubt, dass an der geplanten Gesetzgebung unbedingt Korrekturen vorgenommen werden müssten.
Alexej Lukazkij, Berater für Informationssicherheit bei der Firma Cisco sieht folgendes Problem: „Einige Software-Entwickler verfügen häufig selbst nicht über ausreichendes Wissen zum Thema Informationssicherheit. Infolgedessen sind die von ihnen erstellten Produkte recht unstrukturiert und weisen nur ein sehr niedriges Sicherheitsniveau auf".
Sicherheitslücken im russischen Banken- und Zahlungssystem machten es den Hackern zudem recht einfach, sich illegal Zugang zu fremden Konten und Kreditkarten zu verschaffen, sagt Ilja Satschkow. Vor kurzem erst sei es Group IB gelungen, einen Hacker aufzuspüren, der sich im gesamten postsowjetischen Raum Zugang zu Millionen von Daten von Online-Banking-Nutzern verschafft hatte. In Europa, den USA und den meisten asiatischen Ländern seien die Hürden für die Kriminellen deutlich größer.
Heutzutage sei nicht einmal mehr Spezialwissen erforderlich, sagen viele Experten. Während die Kriminellen früher noch eigene Methoden für ihr illegales Treiben entwickeln mussten, gebe es im Internet inzwischen viele Möglichkeiten, sich das notwendige Know-How einfach zu beschaffen. Das Internet biete für jedermann frei zugängliche Anleitungen für kriminelle Machenschaften, weiß Ilja Satschkow. Und das Interesse daran sei hoch, sagt er.

Cyberkriminalität ist zum organisierten Verbrechen geworden
Früher seien Hacker auch meist Einzelkämpfer gewesen, berichtet Alexander Wurasko, stellvertretender Abteilungsleiter der Direktion K des
russischen Innenministeriums, die sich mit der Bekämpfung von Computerkriminalität beschäftigt. Diese seien inzwischen von kriminellen Vereinigungen abgelöst worden. Computerkriminalität sei heute organisiertes Verbrechen, so Wurasko. Diese international weit verzweigten Hackergruppen arbeiteten konspirativ und seien sehr gut organisiert. Ihre einzelnen Mitglieder seien zudem hochspezialisiert, sie bündelten Kompetenzen. Daher arbeiteten sie sehr effizient. Oft würden sich die einzelnen Mitglieder gar nicht persönlich kennen, erzählt Wurasko.
Die Direktion К sei bemüht, die entsprechenden Informationen an die Strafverfolgungsbehörde jener Länder weiterzuleiten, aus denen die Hacker kommen, sagt der Abteilungsleiter des Innenministeriums. Die Opfer könnten ganz woanders sitzen. Russische Hacker nutzten immer häufiger ausländische Plattformen zur Entwicklung und Verwaltung ihrer Internetressourcen, zum Austausch ihrer Informationen und der Anwerbung neuer Mitglieder, hat die Direktion К beobachtet.
Da es aber nicht möglich sei, auf dem Gebiet ausländischer Staaten Ermittlungen durchzuführen, sei die Kooperation verschiedener nationaler
Strafverfolgungsbehörden unerlässlich, um im Kampf gegen Cyberkriminalität eine Chance zu haben, stellt Wurasko klar. Die Direktion К habe in der Vergangenheit bereits erfolgreich mit den Strafverfolgungsbehörden einer Reihe von Ländern, darunter in Großbritannien, Deutschland und den USA, zusammengearbeitet. „Ohne diese engen Kontakte zu ausländischen Ermittlungsbehörden und ohne einen Austausch operativer Informationen wäre es gar nicht möglich gegen Cyberkriminalität effektiv vorzugehen", macht Wurasko deutlich.

Cyberkriminalität: Russland sagt Hackern den Kampf an | Russia Beyond the Headlines


 
Grüne Fluchten: Wo Großstädter im Garten arbeiten

4. Oktober 2014 Anna Weklitsch, für RBTH
Gartenarbeit begeistert nicht nur die zahlreichen russischen Datschen-Besitzer, sondern auch immer mehr Großstädter, die jeden Flecken nutzen, um ihre Lust am Gärtnern auszuleben. Manchmal geht die Begeisterung so weit, dass das Hobby zum Beruf gemacht wird. RBTH traf Russen mit dem grünen Daumen.

TASS_159021_468.jpg


Für Gartenfreunde aus Moskau besteht seit 2010 die Möglichkeit, sich gegen Geld im öffentlichen Garten auf dem Gelände des Arma-Werks auszutoben. Foto: TASSMoskau, ein typisches Fünfetagenhaus: auf der einen Seite eine laute Straße, die die Hausbewohner am Schlafen hindert, auf der anderen ein begrünter Hof. Zwei Aufgänge sind vollkommen unauffällig, aber vor dem dritten blühen Lilien, vor dem vierten wächst ein Kürbis, gepflanzt von einer alten Dame, die die Samen dafür von einer Freundin aus der Datscha bekommen hat und jeden argwöhnisch betrachtet, der sich dem Prachtstück nähert.
In jedem Mehrfamilienhaus findet sich jemand, der unter den Fenstern einen kleinen Garten anlegt. „Guerilla Gardening“ heißt der Fachbegriff dafür. Diese Bewegung, die im Westen schon in den siebziger Jahren aufkam, schlägt in Russland gerade erste Wurzeln. Die „Guerilla-Gärtner“ lassen inmitten der Stadt wilde Gärten oder auch gepflegte Gemüsebeete und Blumenkästen entstehen. Michail zum Beispiel ist ein solcher Guerilla-Gärtner, der regelmäßig von seinen Erfahrungen auf seinem Blog berichtet und dazu Fotos veröffentlicht. Er pflanzt auf seinem Balkon unter anderem Kartoffeln und Erdnüsse an.

Großstadtgemüse
Beliebt bei den Großstadtgärtnern sind aber vor allem Tomatenpflanzen. Ein Schälchen mit einer bereits angesetzten Pflanze kann man in jedem
Supermarkt kaufen. Für ganz Bequeme gibt es Vorrichtungen, die sogar das Gießen überflüssig machen: Der Gärtner muss die Pflanze lediglich ans Licht stellen.
Der Informatiker Pawel Urasow hat das anfängliche Hobby inzwischen zum Beruf gemacht. Heute programmiert er nicht mehr, sondern arbeitet als Hilfskraft im Aptekarski-Garten, einer Zweigstelle des Botanischen Gartens der Moskauer Staatlichen Universität. Dort gräbt er Beete um, hilft bei der Installation von Kunstobjekten und bei der Ernte. Oder er meditiert. Angefangen hat alles mit Cherrytomatenpflanzen, die er von einer Freundin geschenkt bekommen hatte und auf dem Balkon gezogen hat. „Die schmecken toll als Salat“, zeigt er sich begeistert von der eigenen Ernte, die schon dreimal erfolgreich war.
Für Gartenfreunde aus der russischen Hauptstadt besteht seit 2010 die Möglichkeit, sich gegen Geld im öffentlichen Garten auf dem Gelände des Arma-Werks auszutoben. Dort besteht die Möglichkeit, ein Beet zu pachten und die Erfolge bei der Gartenarbeit online zu verfolgen. Anna Morosowa hat mit ihrem im Kunst-Park Nikola-Lenivets gelegenen Landbaubetrieb im Gebiet Kaluga bei Moskau ein ähnliches Projekt auf die Beine gestellt. „Das Projekt sollte ursprünglich über Crowdfunding finanziert werden, es erwies sich aber als unrentabel. Ich hatte ursprünglich die Idee für einen Stadtgarten, wollte dann aber ein größeres Projekt realisieren“, erzählt Morosowa.
Anna war zuvor in der lettischen Botschaft tätig, ihr Mann Sergej als Leiter der Logistikabteilung in einem Geschäft für Pharmaprodukte. Vor vier Jahren
begannen sie damit, ihren Traum von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu verwirklichen. Auf etwa 18 Hektar noch nicht vollständig erschlossenem Boden wachsen 75 Pflanzenarten, von buntem Mais bis zu Artischocken. Pestizide kommen dabei nicht zum Einsatz, sagen die beiden. Der Betrieb ist täglich offen für Gäste und Freiwillige. Man kann hier an der frischen Luft arbeiten, sich in einem Zelt ausruhen, sich mit Gemüse eindecken, von dem Sauergemüse kosten, gebratenes Wachtelfleisch essen und Kräutertee in der Natur trinken.
Nach den Plänen der Familie soll der Betrieb bis 2015 Gewinne abwerfen. Entscheidend dafür ist die Nachfrage nach regionalem Gemüse in den großen Städten. Anna und Sergej glauben, dass diese steigen werde und die Verbraucher auch bereit seien, für Bio-Ware etwas tiefer in die Tasche zu greifen.

Gartenarbeit als Erholung
Eine weitere Gruppe der Hobby-Gärtner bilden die Datschenbesitzer, eine recht zahlenstarke Gruppe. Nach Schätzungen der Zeitung „Rossijskaja Gaseta“ haben die Bewohner der Hauptstadt etwa 1,5 Millionen Grundstücke im Moskauer Umland und angrenzenden Gebieten gepachtet. Etwa fünf Millionen Moskauer betreiben landwirtschaftliche Nebenerwerbswirtschaften. Nach Angaben des Meinungsforschungsinstituts Wziom besitzen 48 Prozent der russischen Stadtbewohner Grund außerhalb der Stadtgrenzen.
Am häufigsten widmen Angehörige der älteren Generation sich dem Gartenbau, denn auf dem Lande untätig zu sein, das kennen sie nicht. Ihnen ist kein Weg ins Grüne zu weit. Olga Polgowa zum Beispiel ist 75 Jahre alt. Sie lebt im Moskauer Gebiet und braucht acht Stunden, um mit drei
Vorortbahnen und zwei Bussen zu ihrer Datscha im benachbarten Gebiet Rjasan zu gelangen. Im Haus gibt es keine sanitären Anlagen und keine Heizung, unter den Dielenböden rascheln Mäuse. Aber jedes Jahr im Mai macht sich Olga Polgowa auf den Weg dorthin, um im September mit einigen Kisten voller Äpfel, tütenweise eingefrorenen Beeren und Pilzen, einigen Platten selbst gemachter Pastila und Unmengen von eingemachtem Obst nach Moskau zurückzukehren. „Natürlich fällt die Ernte nicht immer so üppig aus“, erzählt die alte Dame. Aber der Garten sei für sie immer etwas Besonderes. „Er gibt mir das Gefühl, gebraucht zu werden, auch wenn die Kinder schon aus dem Haus sind“, sagt sie.

Grüne Fluchten: Wo Großstädter im Garten arbeiten | Russia Beyond the Headlines


 
Grüne Fluchten: Wo Großstädter im Garten arbeiten

4. Oktober 2014 Anna Weklitsch, für RBTH
Gartenarbeit begeistert nicht nur die zahlreichen russischen Datschen-Besitzer, sondern auch immer mehr Großstädter, die jeden Flecken nutzen, um ihre Lust am Gärtnern auszuleben. Manchmal geht die Begeisterung so weit, dass das Hobby zum Beruf gemacht wird. RBTH traf Russen mit dem grünen Daumen.
...



Prikol'no. Bei uns ist das auch gerade total in und heisst "Urban Gardening".
 
Zurück
Oben