I
Indianer
Guest
lieber cobra,
nur für dich:ventilator:
Dazu muss man das Konstrukt Schufa verstehen. Die Schufa ist eine Vereinigung zum Schutz von Unternehmen, welche für Ihre Kunden debitorische Konten führen. Dies sind alle die Unternehmen, welche eine Leistung erbringen, die sie anschließend den Kunden in Rechnung stellen. Diese Unternehmen haben ein ureigenstes Interesse, die Daten von Kunden auszutauschen, mit denen sie schlechte Erfahrungen gemacht haben. Grundlage dieser Meldung ist die sogenannte Schufa-Klausel. Mit dem Kundenvertrag (z.B. ein Mobilfunkvertrag) unterzeichnen Sie regelmäßig diese Schufa-Klausel, die es den Unternehmen erlaubt, diese mit der Kontoführung zusammenhängenden Daten untereinander auszutauschen. Die Plattform hierfür bietet die Schufa.
Auf die o.g. Frage zum Mahnbescheid bedeutet dies, dass nur der Gläubiger einen Einfluss auf die Schufa-Einträge hat. Er entscheidet letztlich im Rahmen seiner Befugnisse, welcher Eintrag und welche Info über den Kunden in der Schufa-Datenbank hinterlegt wird. Bedauerlicherweise schießen hier viele Gläubiger über das Ziel hinaus. Wir berichteten hierüber bereits im ltzten Beitrag.
Will man also folglich einen Eintrag verhindern, ist es der sinnvollste Weg, sich konstruktiv mit dem Gläubiger auseinander zu setzen. Ist der Eintrag in der Schufa bereits verzeichnet und der Betroffene hält den Eintrag nicht für berechtigt, lohnt nach unseren Erfahrungen der unmittelbare Gang zum Rechtsanwalt, der den Schufa-Eintrag prüfen wird und effektiv auf die Schufa einwirken kann.
Der Eintrag, gleich, ob mit oder ohne Mahnbescheid richtet sich an den Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus. Dieses Gesetz schreibt vor, wann und unter welchen Voraussetzungen die Einträge geführt und verfügbar gemacht werden dürfen. Nach unseren Erfahrungen reagiert die Schufa auf Änderungsanträge, die dem BDSG nicht entsprechen, schnell und korrekt.
( von Rechtsanwalt S. Kuven )
nur für dich:ventilator:
Dazu muss man das Konstrukt Schufa verstehen. Die Schufa ist eine Vereinigung zum Schutz von Unternehmen, welche für Ihre Kunden debitorische Konten führen. Dies sind alle die Unternehmen, welche eine Leistung erbringen, die sie anschließend den Kunden in Rechnung stellen. Diese Unternehmen haben ein ureigenstes Interesse, die Daten von Kunden auszutauschen, mit denen sie schlechte Erfahrungen gemacht haben. Grundlage dieser Meldung ist die sogenannte Schufa-Klausel. Mit dem Kundenvertrag (z.B. ein Mobilfunkvertrag) unterzeichnen Sie regelmäßig diese Schufa-Klausel, die es den Unternehmen erlaubt, diese mit der Kontoführung zusammenhängenden Daten untereinander auszutauschen. Die Plattform hierfür bietet die Schufa.
Auf die o.g. Frage zum Mahnbescheid bedeutet dies, dass nur der Gläubiger einen Einfluss auf die Schufa-Einträge hat. Er entscheidet letztlich im Rahmen seiner Befugnisse, welcher Eintrag und welche Info über den Kunden in der Schufa-Datenbank hinterlegt wird. Bedauerlicherweise schießen hier viele Gläubiger über das Ziel hinaus. Wir berichteten hierüber bereits im ltzten Beitrag.
Will man also folglich einen Eintrag verhindern, ist es der sinnvollste Weg, sich konstruktiv mit dem Gläubiger auseinander zu setzen. Ist der Eintrag in der Schufa bereits verzeichnet und der Betroffene hält den Eintrag nicht für berechtigt, lohnt nach unseren Erfahrungen der unmittelbare Gang zum Rechtsanwalt, der den Schufa-Eintrag prüfen wird und effektiv auf die Schufa einwirken kann.
Der Eintrag, gleich, ob mit oder ohne Mahnbescheid richtet sich an den Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus. Dieses Gesetz schreibt vor, wann und unter welchen Voraussetzungen die Einträge geführt und verfügbar gemacht werden dürfen. Nach unseren Erfahrungen reagiert die Schufa auf Änderungsanträge, die dem BDSG nicht entsprechen, schnell und korrekt.
( von Rechtsanwalt S. Kuven )