Dissention
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Dir ist aber wohl klar, dass der Wechsel des Tarifpartners nicht so einfach ist?! Stichtwort: Friedenspflicht.
Wie schon gesagt, wenn das Verhältnis der Mitarbeiter zum Betriebsrat ernsthaft gestört ist und die Situation unzumutbar für die Arbeiter geworden ist, besteht die Möglichkeit des Misstrauensvotums, sie müssten nicht die Wahlen abwarten.
Die Friedenspflicht sagt nichts darüber aus, ob du von einem Tarifpartner zum anderen wechselst /wechseln darfst - es ist nur als eine Art Waffenstillstand zu betrachten (auf Arbeitskampf bezogen).