Rückschlag für Trump – Gericht verneint Immunität
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat in einem seiner Gerichtsprozesse eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht entschied heute, dass er sich im Verleumdungsfall mit der Schriftstellerin E. Jean Carroll nicht auf eine Immunität als Staatsoberhaupt berufen könne.
Carroll fordert mindestens zehn Millionen Dollar (ca. 9,2 Mio. Euro). Eine Anwältin des Republikaners sprach von einer „grundlegend fehlerhaften“ Entscheidung und kündigte an, vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Carrolls Anwältin begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Manhattan. Der nächste Verhandlungstag in dem eigentlichen Verfahren ist der 16. Jänner.
Bereits zweite Klage der Schriftstellerin
Es handelt sich um die zweite Klage der Schriftstellerin gegen Trump. Der heute 77-Jährige wurde im Mai wegen sexueller Nötigung verurteilt. Die Autorin hatte ihm vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem New Yorker Luxuskaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben.
2019 ging sie unter dem Eindruck von Berichten über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit. Trump bezeichnete im Juni 2019 – als er noch Präsident war – die Anschuldigungen unter anderem als Schwindel und Lüge. Sie reichte daraufhin im November 2019 eine zweite Klage wegen Verleumdung ein.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat in einem seiner Gerichtsprozesse eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht entschied heute, dass er sich im Verleumdungsfall mit der Schriftstellerin E. Jean Carroll nicht auf eine Immunität als Staatsoberhaupt berufen könne.
Carroll fordert mindestens zehn Millionen Dollar (ca. 9,2 Mio. Euro). Eine Anwältin des Republikaners sprach von einer „grundlegend fehlerhaften“ Entscheidung und kündigte an, vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen. Carrolls Anwältin begrüßte die Entscheidung des Gerichts in Manhattan. Der nächste Verhandlungstag in dem eigentlichen Verfahren ist der 16. Jänner.
Bereits zweite Klage der Schriftstellerin
Es handelt sich um die zweite Klage der Schriftstellerin gegen Trump. Der heute 77-Jährige wurde im Mai wegen sexueller Nötigung verurteilt. Die Autorin hatte ihm vorgeworfen, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem New Yorker Luxuskaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben.
2019 ging sie unter dem Eindruck von Berichten über sexuelle Übergriffe des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein mit den Vorwürfen an die Öffentlichkeit. Trump bezeichnete im Juni 2019 – als er noch Präsident war – die Anschuldigungen unter anderem als Schwindel und Lüge. Sie reichte daraufhin im November 2019 eine zweite Klage wegen Verleumdung ein.