
Trump 2025: Krieg gegen Fantasie-Kartelle – 17 Tote, fehlende Belege
Eine nicht veröffentlichte, unklassifizierte Mitteilung an den Kongress, 17 Tote auf See, ein neues Narrativ: Donald Trump lässt festhalten, die USA befänden sich in einem „bewaffneten Konflikt“ mit Drogenkartellen, die seine Regierung zu Terrororganisationen erklärt; die Getöteten im Karibischen Meer heißen in dem Papier „unlawful combatants“. Grundlage der Übermittlung ist 50 U.S.C. § 1543a: Binnen 48 Stunden nach einem Einsatz muss das Weiße Haus den Verteidigungs- und Außenausschüssen berichten – mit Rechtsgrundlage, Datum, Ort und Dauer, den beteiligten Parteien, einer Beschreibung der eingesetzten Kräfte und ihres Auftrags sowie der Zahl von Kombattanten- und Zivilopfern. Genau in so einem Bericht rückt die Regierung den „War on Drugs“ vom Schlagwort in den Kriegsmodus – mit dem Anspruch auf Befugnisse, die im Polizeirecht nicht vorgesehen sind: tödliche Gewalt ohne akute Bedrohung, Haft ohne Anklage, Verfahren vor Militärgerichten.
Der juristische Dreh ist radikal: Schmuggel wird zur „bewaffneten Attacke“, Kartelle zu „nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen“, der Einsatz zu einem „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“. Genau hier schlagen Fachleute Alarm. Es ist illegal, Zivilist:innen ins Visier zu nehmen, die nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen – selbst wenn sie verdächtig sind. Ein früherer oberster Rechtsberater des US-Heeres spricht nicht von Grenzfall, sondern von Grenzbruch: Das dehnt keine Regeln, das zerreißt sie. Auch im Kongress heißt es: keine tragfähige Rechtsgrundlage, keine belastbaren Belege, keine transparente Aufklärung – aber heimliche Kriegsführung gegen „Feinde“, die der Präsident selbst definiert.
kaizen-blog.org
Eine nicht veröffentlichte, unklassifizierte Mitteilung an den Kongress, 17 Tote auf See, ein neues Narrativ: Donald Trump lässt festhalten, die USA befänden sich in einem „bewaffneten Konflikt“ mit Drogenkartellen, die seine Regierung zu Terrororganisationen erklärt; die Getöteten im Karibischen Meer heißen in dem Papier „unlawful combatants“. Grundlage der Übermittlung ist 50 U.S.C. § 1543a: Binnen 48 Stunden nach einem Einsatz muss das Weiße Haus den Verteidigungs- und Außenausschüssen berichten – mit Rechtsgrundlage, Datum, Ort und Dauer, den beteiligten Parteien, einer Beschreibung der eingesetzten Kräfte und ihres Auftrags sowie der Zahl von Kombattanten- und Zivilopfern. Genau in so einem Bericht rückt die Regierung den „War on Drugs“ vom Schlagwort in den Kriegsmodus – mit dem Anspruch auf Befugnisse, die im Polizeirecht nicht vorgesehen sind: tödliche Gewalt ohne akute Bedrohung, Haft ohne Anklage, Verfahren vor Militärgerichten.
Der juristische Dreh ist radikal: Schmuggel wird zur „bewaffneten Attacke“, Kartelle zu „nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen“, der Einsatz zu einem „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt“. Genau hier schlagen Fachleute Alarm. Es ist illegal, Zivilist:innen ins Visier zu nehmen, die nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen – selbst wenn sie verdächtig sind. Ein früherer oberster Rechtsberater des US-Heeres spricht nicht von Grenzfall, sondern von Grenzbruch: Das dehnt keine Regeln, das zerreißt sie. Auch im Kongress heißt es: keine tragfähige Rechtsgrundlage, keine belastbaren Belege, keine transparente Aufklärung – aber heimliche Kriegsführung gegen „Feinde“, die der Präsident selbst definiert.

Trump 2025: Krieg gegen Fantasie-Kartelle - 17 Tote, fehlende Belege
Noch größer ist die Faktenlücke. Der Fokus der Schläge lag auf Booten aus Venezuela. Die jüngste Überdosiswelle wird jedoch von Fentanyl getrieben – einer Kette, die Expert:innen vor allem nach Mexiko verorten. Vor Ort fanden sich, nach den vorliegenden Angaben, weder treibende Drogensäcke noch...
