Laut islamischen Quellen hat Sultan Mehmet II. Die Haghia Sofia den Christen abgekauft. Rechtlich gesehen gehört sie den Christen nicht mehr. Außer man geht nach westlichen Quellen dann sind wir Türken Barbaren und Mörder ohne Respkt vor anderen Religionen.
Als der Sultan an jenem Nachmittag des 30. Mai in Konstantinopel eintrat,
befahl er seinen Soldaten, keine Kriegsbeute zu machen, obwohl dies nach
islamischem Kriegsrecht erlaubt ist, weil er den Christen in Konstantinopel nicht den Eindruck geben wollte, dass er gekommen ist, um ihre Stadt zu
erobern, und um zu unterstreichen, dass er nur gegen ihre Regierung kampfte,
und als wirklicher Befreier kam. Er begab sich zur Aya Sophia, der Kirche der
Heiligen Weisheit745, in der am Abend zuvor noch die letzte Liturgie gefeiert
wurde746, und stellte die Basilika und alle christlichen Gebetsstatten unter
seinen personlichen Schutz747. Da er einen Platz fur das muslimische
Freitagsgebet brauchte, kaufte748 er die Kirche, und ordnete ihre Umwandlung
in eine Moschee an. Er befahl, den Gebetsruf749 zu machen..
Er erlaubte den Christen, ihre religiosen Rituale zu verrichten, ohne
Repressalien furchten zu mussen.
Nachdem er Rechtssicherheit und Gerechtigkeit hergestellt hatte, kamen die
Christen, die aus Angst in christliche Lander fliehen wollten, wieder zuruck750
745 Schakir, Mahmud: „Islamische Geschichte“, Band 8: Die Zeit der Osmanen
746 vgl. Jacques Waardenburg: Islamisch-Christliche Beziehungen, Geschichtliche
Streifzuge in: Religionswissenschaftliche Studien, A. Th. Khoury, L. Hagemann
(Hrsg.), Echter Verlag, Wurzburg 1993
747 nach dem islamischen Recht werden in einem Land, das mit Gewalt von den Juden
oder Christen erobert wird, die Kirchen bzw. Synagogen und Gebetshauser in dem
Zustand belassen, wie sie wahrend des Krieges sind. Sie durfen spater von den
Juden bzw. Christen nicht ausgebessert werden.
Kommt es hingegen zu einem Friedensvertrag, und das judische od. christliche
Gebiet wird friedlich in den islamischen Staat integriert bzw. autonom durch die
Zahlung der Dschizya (siehe Kap.3) an ihn angegliedert, gehoren die Kirchen ganz
normal der christlichen Gemeinschaft und sie durfen auch spater ausgebessert
werden. Dies ist ein Ansporn fur die Juden bzw. Christen, es nicht zu einem Krieg
kommen zu lassen.
Eine Ausnahme zum ersteren Fall, d.h. wenn die Muslime das Land gewaltsam
einnehmen, bildet der Fall, dass der muslimische Befehlshaber sie unter Schutz
stellt. Dann gilt fur sie das gleiche wie fur den zweiten Fall. Diese Ausnahme wurde
im Fall von der Einnahme Konstantinopels praktiziert. Er hatte zuvor den
Byzantinern angeboten, friedlich die Stadt an das osmanische Reich anzugliedern,
was jedoch der byzantinische Kaiser abgelehnt hatte.
Der Beweis fur die islamische Rechtmasigkeit der erwahnten Vorgehensweise
findet sich in dem klassischen Werk „Futuh al-Buldan“ von Al-Baladhiri.
748 siehe auch die Memoiren der Tochter von Sultan Abdulhamid „Mein Vater, Sultan
Abdulhamid“ und Harb, Muhammad: „Sultan Abdulhamid“.
Manchmal wird falschlicherweise behauptet, dass die Aya Sofia Moschee
unrechtmasig von den Muslimen angeeignet wurde.
Quelle: Islamische Geschichte – Eine analytische Einführung von Samir Mourad