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Die "Suisse Secrets"-Enthüllungen zu mutmaßlich kriminellen Kunden der Schweizer Bank "Credit Suisse" machen auch in der Schweiz Schlagzeilen. Viel mehr aber noch beschäftigt die Schweizer Journalistinnen und Journalisten, dass sie nicht dabei waren bei dieser internationalen Recherche. Und zwar nicht etwa, weil sie nicht gefragt wurden - sondern weil es schlicht zu riskant war. "Dass das nur ausländische Kollegen für uns erledigen müssen, ist eine Schande," kommentiert die Schweizer Zeitung "Tagesanzeiger".
Grund ist das Schweizer Bankengesetz, Artikel 47. Wer das Bankgeheimnis verletzt, macht sich strafbar in der Schweiz, und das gilt seit einigen Jahren auch für Medien, die sich auf geleakte Bankdaten beziehen, erklärt Alex Geissbühler, Rechtsanwalt und Finanzmarktexperte in Zürich: "Spannend ist, dass dieser Teil, dass auch eine Drittperson, die von einem Banker beispielsweise die Infos bekommt und die weitergibt, bestraft wird. Das ist erst in 2014 in den Bankgeheimnis-Gesetzartikel reingekommen." Als Jurist rate er keinem Journalisten in der Schweiz, dagegen zu verstoßen. "Dieser Artikel ist so", sagt Geissbühler.