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Slowenien NEWS

Schneechaos: Ein Viertel aller slowenischen Haushalte ohne Strom

Schulen und Kindergärten blieben geschlossen, zahlreiche Straßen sind nicht passierbar, Bahnstrecken sind dicht.
#Schnee

Die Stromversorgung in Slowenien bleibt dramatisch: Ein Viertel aller Haushalte hat keinen Strom mehr, für viele Menschen war es bereits der vierte Tag ohne Elektrizität. Mehr als 17.000 Helfer der Feuerwehr und des Zivilschutzes kämpfen gegen die Schneemassen.......

Schneechaos: Ein Viertel aller slowenischen Haushalte ohne Strom • format.at

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Schneehöhen Slowenien

Kanin: 555cm
Kredarica: 385cm
Vogel 260 cm
Predel: 187cm
Kranjska Gora 130 cm
Rateče: 122 cm
Lesce 63 cm

Eiswüste

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[h=1]Renault Twingo flirtet wieder die Frauen an[/h]
Das Antriebskonzept ist die Folge der 2010 festgezurrten Kooperation mit Daimler und Smart. Deren neuer Viersitzer (Forfour oder Forjoy) wird Seite an Seite mit dem Twingo III im Renault-Werk Novo Mesto (Slowenien) vom Band laufen. Anders als die Franzosen werden die Schwaben ihr Modell jedoch nicht schon in drei Wochen auf dem Genfer Salon, sondern erst in der zweiten Jahreshälfte zeigen.

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Neues Lächel-Gesicht : Renault Twingo flirtet wieder die Frauen an - Nachrichten Motor - DIE WELT
 
Franc Kangler Ex-Bürgermeister von Maribor und der Auslöser für den Ganzslowenischen Aufstand vom letzten Jahr,wo später auch der Premierminister Jansa seinen Hut nehmen mußte ,wurde zu 7 Monaten Knast verurteilt.Das Urteil ist Rechtskräftig.
 
[h=1]„Ausgelöschte“ in Slowenien erhalten weitere Entschädigung[/h]
Ljubljana (APA) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sechs betroffenen Ex-Jugoslawen, die Slowenien 1992 widerrechtlich aus seinem Bevölkerungsregister gestrichen hatte, noch zusätzlich Entschädigung für materielle Schaden zugesprochen, wie es in einer Mitteilung am Mittwoch hieß. Schon vor zwei Jahren wurde den „Ausgelöschten“ Entschädigung für immateriellen Schaden zuerkannt.

Der beim Europarat in Straßburg angesiedelte EGMR hatte 2012 sechs von insgesamt elf Betroffenen, die Slowenien verklagt hatten, für den erlittenen immateriellen Schaden jeweils 20.000 Euro zugesprochen. In seinem jüngsten Urteil, das am Mittwoch bekannt wurde, hat das Gericht auch über den entstandenen Vermögensschaden entschieden, weil sich die Parteien selbst sich darüber nicht einig wurden. Demnach muss Slowenien den sechs Betroffenen innerhalb von drei Monaten insgesamt knapp 245.000 Euro zahlen.

Jedem Betroffenen wurde eine Pauschalsumme von 150 Euro für jeden Monat, den sie wegen der Tilgung aus dem Bevölkerungsregister ohne Sozialansprüche blieben, zugesprochen. Die einzelnen Entschädigungen reichen von rund 29.000 bis 72.000 Euro.

Das Gericht betonte außerdem, dass eine pauschale Entschädigung im geschaffenen Entschädigungsschema „angemessen erscheint“. Das slowenische Innenministerium sieht darin eine indirekte Bestätigung, dass sowohl das Entschädigungsschema als auch die Höhe der vorgesehenen Entschädigungen geeignet seien, hieß es in der ersten Reaktion. „Mit dem Urteil sind wir sehr zufrieden“, so das Ministerium.

Das Entschädigungsschema, das mit Juni in Kraft tritt, sieht für jeden Monat ohne Aufenthaltsstatus eine pauschale Entschädigung für immateriellen und materiellen Schaden in der Höhe von 50 Euro vor. Damit würde die Entschädigungssumme für einen 20-jährigen Zeitraum maximal 12.000 Euro betragen. Zieht der Betroffene stattdessen vor Gericht, kann er höchstens das Dreifache der pauschalen Summe bekommen.

Die Vertreter der „Ausgelöschten“ sehen in dem Urteil wiederum ein Signal, dass das Entschädigungsschema ungeeignet sei. Die zugesprochenen Entschädigungen seien nämlich deutlich höher als sie Slowenien in dem Entschädigungsschema vorsehe, hieß es. Die „Ausgelöschten“ bekämpfen das Entschädigungsschema auch vor dem slowenischen Verfassungsgericht.

Nach der Erklärung der Unabhängigkeit Sloweniens von Jugoslawien 1991 hatten die rund 200.000 im Land ansässigen Bürger aus anderen jugoslawischen Teilrepubliken sechs Monate Zeit, für die slowenische Staatsbürgerschaft oder für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu optieren. Die große Mehrheit machte von dieser Möglichkeit Gebrauch, mehr als 25.000 Personen versäumten diese Frist jedoch. Am 26. Februar 1992 wurden sie ohne weitere Vorwarnung aus dem slowenischen Bevölkerungsregister gelöscht und verloren auf einen Schlag alle Sozialrechte. Viele wurden gezwungen, das Land zu verlassen, oder wurden abgeschoben.


Lange,lange dauerts aber sie kommen zu ihrem Recht!
 
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