Ja, ein seit 1812 bestehendes Gesetz. Vorher gab es natürlich keine Werte.
Vorher wusste man nicht einmal wie man "Werte" schreibt

, zumindest führte man keine Diskussion darüber.
Definier mal mit eigenen Worten den Begriff "Werte" und ich liefere Dir 100 andere Definitionen. Allen diesen Definitionen ist eigen, dass sie nicht älter als 30 - 40 Jahre sind. Gab es also davor keine Werte?
Natürlich gab es sie. Was ich damit sagen wollte, war, dass man selbst ohne die Fixierung auf irgend eine Religion ein Leben führen kann, welches in einer Gesellschaft allgemein als wünschenswert gesehen wird, und den Menschen Orientierung verleiht. Die Grundgesetze erfüllen die gleiche Funktion wie Bibeln, Koran und Ähnliches, die ja im Prinzip auch nichts Anderes als "Gesetzbücher" und Vorschriften sind.
Außerdem will ich den Begriff "Werte" nicht nur auf moralische und religiöse Werte reduzieren. Es gibt daneben ja auch noch politische (Toleranz, Freiheit, Gleichheit), ästhetische (Kunst, Schönheit) und materielle Werte (Wohlstand). Ich persönlich stelle letztere auf die gleiche Ebene wie moralische oder religiöse Werte.
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Das ABGB wurde als kaiserliches Patent (Gesetz) am 1. Juni
1811 kundgemacht und trat mit 1. Jänner 1812 in den Deutschen Erbländern der Österreichischen Monarchie in Kraft. Die Ausdehnung des Geltungsbereiches auf die gesamte Habsburgermonarchie, also insbesondere auch auf Ungarn, blieb Episode (1852–1861).
Der Zerfall der Monarchie hatte keine sofortigen Auswirkungen auf den Geltungsbereich des ABGB, es bestand in den Nachfolgestaaten zunächst unverändert fort, teilweise wurde das räumliche Geltungsgebiet sogar ausgedehnt: so insbesondere 1922 auf das bis dahin ungarische Burgenland, das in jenem Jahr an die Republik Österreich kam (nicht jedoch auf die Slowakei, wo das ungarische Zivilrecht in Kraft blieb). Erst die Gesetzbücher der sozialistischen Tschechoslowakei (1951) und Polens (1965) beendeten die dortige Geltung des ABGB, sodass es heute nur mehr in der Republik Österreich (sowie im Fürstentum
Liechtenstein) gilt;
in Kroatien ist es noch heute subsidiäre Rechtsquelle.
In den Text des ABGB wurde in den ersten hundert Jahren kaum eingegriffen, erst die drei Teilnovellen zum ABGB von 1914, 1915 und 1916 brachten starke Veränderungen, insbesondere eine Anpassung an das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1896. Weitgehende Reformen erfolgten dann erst wieder in den siebziger Jahren (besonders im Familienrecht, so wurde dort 1984 die Entmündigung durch das Recht der Sachwalterschaft ersetzt.). Zurzeit wird an einer Novellierung des Schadenersatzrechtes gearbeitet.
Große Teile des österreichischen Privatrechts sind mittlerweile allerdings außerhalb des ABGB in eigenen Gesetzen geregelt, so etwa das Ehegesetz, das Mietrechtsgesetz oder das Konsumentenschutzgesetz. Dennoch ist es nach wie vor die Grundlage des österreichischen Zivilrechtssystems und damit neben dem französischen
Code Civil die älteste noch in Kraft stehende, von vernunftrechtlichen Gedanken geprägte Zivilrechtskodifikation.