Eklatante Verletzung
Das Posting sei eine „eklatante Verletzung“ des Vertrags, der die Minderheitenrechte schützt, hieß es schon in der am Donnerstag von der slowenischen Botschaft in Wien übermittelten Note. Österreich solle "sofort mit allen erforderlichen Schritten entsprechend Artikel 7 Absatz 5 des Staatsvertrags beginnen. Mit dem Staatsvertrag hatten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges Österreich im Jahr 1955 in die Unabhängigkeit entlassen, ihm aber eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, etwa zum Schutz der Rechte der slowenischen und kroatischen Volksgruppe. Zudem wurde mitgeteilt, dass die österreichische Botschafterin in Ljubljana, Elisabeth Ellison-Kramer, wegen des Vorfalls ins Außenamt in Ljubljana zitiert werde.
Außenministerium: Anfangsverdacht der Verhetzung
Eine Sprecherin des Außenministeriums verwies auf APA- und ORF-Anfrage „auf die Prüfung der Staatsanwaltschaft zum Anfangsverdacht der Verhetzung“ im Zusammenhang mit dem Posting. „Wir halten nochmals ausdrücklich fest, dass wir jeglichen Missbrauch des Themas im Kärntner Wahlkampf als inakzeptabel ansehen“, hieß es in der Stellungnahme, in dem auch die verfassungsrechtliche Absicherung der Volksgruppenrechte bekräftigt wurde. „Österreich wird sich entschlossen auch weiterhin für die Rechte und Belange der Volksgruppen einsetzen.“
Die FJ Kärnten hatte in sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, bei der Kärntner Landtagswahl am 5. März die SPÖ von Landeshauptmann Peter Kaiser abzuwählen, um die „Slowenisierung“ Kärntens zu stoppen. „Der Aufruf, eine bestimmte Partei nicht zu wählen und dadurch die Rechte der slowenischen Minderheit zu verringern, ist (…) eine unmittelbare Verletzung von Artikel 7 Absatz 5 des Staatsvertrags“, betonte das slowenische Außenministerium in der Verbalnote. Zudem werde eine „Slowenisierung“ Kärntens behauptet, „wenn das Gegenteil der Fall ist“, hieß es unter Verweis auf die infolge jahrzehntelanger Assimilierungsprozesse geschrumpfte Volksgruppe weiter.
Das Posting sei eine „eklatante Verletzung“ des Vertrags, der die Minderheitenrechte schützt, hieß es schon in der am Donnerstag von der slowenischen Botschaft in Wien übermittelten Note. Österreich solle "sofort mit allen erforderlichen Schritten entsprechend Artikel 7 Absatz 5 des Staatsvertrags beginnen. Mit dem Staatsvertrag hatten die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges Österreich im Jahr 1955 in die Unabhängigkeit entlassen, ihm aber eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, etwa zum Schutz der Rechte der slowenischen und kroatischen Volksgruppe. Zudem wurde mitgeteilt, dass die österreichische Botschafterin in Ljubljana, Elisabeth Ellison-Kramer, wegen des Vorfalls ins Außenamt in Ljubljana zitiert werde.
Außenministerium: Anfangsverdacht der Verhetzung
Eine Sprecherin des Außenministeriums verwies auf APA- und ORF-Anfrage „auf die Prüfung der Staatsanwaltschaft zum Anfangsverdacht der Verhetzung“ im Zusammenhang mit dem Posting. „Wir halten nochmals ausdrücklich fest, dass wir jeglichen Missbrauch des Themas im Kärntner Wahlkampf als inakzeptabel ansehen“, hieß es in der Stellungnahme, in dem auch die verfassungsrechtliche Absicherung der Volksgruppenrechte bekräftigt wurde. „Österreich wird sich entschlossen auch weiterhin für die Rechte und Belange der Volksgruppen einsetzen.“
Die FJ Kärnten hatte in sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, bei der Kärntner Landtagswahl am 5. März die SPÖ von Landeshauptmann Peter Kaiser abzuwählen, um die „Slowenisierung“ Kärntens zu stoppen. „Der Aufruf, eine bestimmte Partei nicht zu wählen und dadurch die Rechte der slowenischen Minderheit zu verringern, ist (…) eine unmittelbare Verletzung von Artikel 7 Absatz 5 des Staatsvertrags“, betonte das slowenische Außenministerium in der Verbalnote. Zudem werde eine „Slowenisierung“ Kärntens behauptet, „wenn das Gegenteil der Fall ist“, hieß es unter Verweis auf die infolge jahrzehntelanger Assimilierungsprozesse geschrumpfte Volksgruppe weiter.